Seit dem 01.01.2017 wird im neuen § 43b SGB XI der Anspruch Pflegebedürftiger in stationären Pflegeeinrichtungen (einschließlich teilstationärer Pflegeeinrichtungen) auf Maßnahmen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung gesetzlich festgeschrieben. Die Richtlinie nach § 53b SGB XI regelt die Aufgaben, Anforderungen und Qualifikation der zusätzlichen Betreuungskräfte, die in stationären Pflegeeinrichtungen in enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams die Betreuungs- und Lebensqualität von Pflegebedürftigen verbessern und durch Zuwendung und Wertschätzung den Betroffenen mehr Sicherheit und Orientierung geben sollen. Die zusätzliche Betreuung und Aktivierung ermöglicht den Austausch mit anderen Menschen und die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Zusätzliche Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen müssen gemäß der Richtlinie nach § 53″b” (neu 2020) SGB XI eine jährliche Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden nachweisen. Dies berechtigt zur weiteren Ausübung der Tätigkeit als zusätzliche Betreuungskraft.
Dauer:
Kurszeiten:
Abschluss:
Kursgebühr:
Pflegeakademie Ruhr Inh.: Paul Schran M.A.
Berghofer Heide 102 – 44805 Bochum
Herzlichen Dank für Ihre Anmeldung. Sie erhalten in Kürze eine E-Mail mit Ihrer
Anmeldebestätigung und weiteren Informationen.
Herzliche Grüße aus Bochum
Ihr Team der Pflegeakademie Ruhr